Neugestaltung Arbeitsleistungen

Zur Pflege des Vereinsgeländes und zur Unterstützung des gemeinsamen Vereinslebens ist die Mithilfe unserer Mitglieder von entscheidender Bedeutung. In den letzten Jahren ist dabei die Bereitschaft für Kantinendienst, Teilnahme an Arbeitseinsätzen, Platz-/ Gerätepflege, Unterstützung zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen, Übernahme von Verwaltungsaufgaben u.ä. stark zurückgegangen. Ohne eine Umkehr und Aktivierung von mehr Mitgliedern sich zu beteiligen, ist der Weiterbestand des Hundesportvereins Huchenfeld nicht mehr gewährleistet.

Mit Beschluss der JHVS vom 13.01.23 ist der Vorstand beauftragt, Arbeitsleistungen inkl. einer Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden neu zu regeln.

Es gibt zukünftig eine Unterscheidung nach aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern.
Aktive Mitglieder sind solche, die als Hundeführer an den Trainingsangeboten des Vereins teilnehmen. Für aktive Mitglieder besteht im Gegensatz zu den Fördermitgliedern die Verpflichtung entsprechend der Satzung unseres Vereins, Arbeitsleistungen zu erbringen.

Mitgliedsbeitrag
Es gibt keine Unterscheidung im jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Altersgrenze
Aktive Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene bis einschließlich 65 Jahren sind zu 10 Stunden Arbeitsleistungen p.a. verpflichtet, alternativ ist pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 10 € zu bezahlen (Einzug über Sepa-Mandat im Februar des Folgejahres).
Für Erwachsene aktive Mitglieder zwischen 66 Jahren und einschließlich 70 Jahren sind 5 Arbeitsstunden p.a. zu leisten, alternativ 10 € pro nicht geleistete Arbeitsstunde.
Für jüngere oder ältere aktive Mitglieder sind keine Arbeitsleistungen verpflichtend, ebenso sind Fördermitglieder davon ausgenommen. Freiwillige Mithilfe ist dennoch jederzeit willkommen.

Wie können Arbeitsleistungen erbracht werden?

= 1 Monat Kantinendienst pro Jahr. Eine Unterstützung/ Einweisung für Neulinge und Umsatzbeteiligung ist selbstverständlich
= Teilnahme an Arbeitseinsätzen, die vom Verein angesetzt und mittels Newsletter, Homepage, Instragram und per Aushang bekanntgegeben werden.
= Die Übernahme einer Verwaltungsaufgabe im Vorstand bzw. Trainerteam gleicht ebenfalls die Arbeitsleistungen aus.

Unterstützung bei Vereinsveranstaltungen/ Festen (Bewirtung, Auf-/ Abbau, Vor-/ Nachbereitung), Salate, Kuchen etc. sind davon unabhängig.

Die Umsetzung erfolgt ab Februar 2023 nach Kommunikation/ Information über die o.g. Vereinsmedien.